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Praxis für Verhaltenstherapie

Schwerpunkte der Behandlung


Grundsätzlich werden Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr behandelt, die unter einer psychischen Erkrankung oder unter psychosomatischen Beschwerden leiden, die sich in einer schweren emotionalen oder Lebenskrise befinden oder Schwierigkeiten haben, sich an eine belastende Lebenssituation anzupassen. Prinzipiell wird das gesamte Spektrum psychischer Krankheitsbilder behandelt, bei denen eine ambulante Psychotherapie indiziert ist.

Im Folgenden finden Sie unsere Behandlungs- und Arbeitsschwerpunkte (Indikationen), aber auch Faktoren, die gegen eine ambulante Psychotherapie sprechen können (Kontraindikationen).

Behandlungs- und Arbeitsschwerpunkte:

  • Depressionen: u.a. Freudlosigkeit, Antriebslosigkeit, Müdigkeit, Passivität, Lust- und Interessenlosigkeit.

  • Angststörungen u.a. Panikstörungen, Panikattacken, Phobien, soziale Ängste, Versagensängste, Verlustängste.

  • Schlafstörungen Ein- und Durchschlafstörungen, Alpträume.
  • Somatoforme Störungen, Kopf- und Rückenschmerzen sowie Tinnitus, Körperliche Symptome, die durch eine körperliche Erkrankung nicht ausreichend erklärt werden können, durch psychische Faktoren verstärkt werden oder zu psychischen Belastungen führen.
  • Krankheitsängste und Hypochondrie ständig wiederkehrende, übertriebene Ängste, unter einer schweren Krankheit zu leiden.

  • Zwangsstörungen u.a. Kontrollzwänge, Waschzwänge, Zähl- oder Ordnungszwänge, magische Denkinhalte, sich aufdrängende Zwangsgedanken, bspw. aggressive Gedanken, die man selbst beängstigend oder abstoßend findet.
  • Zwanghaftes Verhalten oder Impulskontrollstörungen Schwierigkeiten, eigenes Verhalten zu kontrollieren, z.B. zwanghaftes Horten, übertriebene Eifersucht, Trichotillomanie, Kaufsucht, Spielsucht, Internetsucht.
  • Essstörungen Magersucht, Bulimie, Binge Eating, Orthorexie, Heißhungeranfälle.


Weitere Arbeitsschwerpunkte:

  • Drängende und „schwer kontrollierbare“ Emotionen wie Einsamkeit, Hilflosigkeit, Wut, Scham, Trauer, Neid, Eifersucht o.ä.
  • Selbstunsicherheit und -zweifel, Selbstwert- und Minderwertigkeitsprobleme
    Sich anderen unterlegen fühlen, übermäßige Furcht vor Kritik/ Ablehnung, Schwierigkeiten, soziale Beziehungen herzustellen, sich gegenüber anderen abzugrenzen, "Nein" zu sagen, sich durchzusetzen oder berechtigte Bedürfnisse auszudrücken, übermäßige Schüchternheit.
  • Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen und im Umgang mit anderen u.a. Partnerschafts-, Familien- und Erziehungsprobleme.
  • Probleme am Arbeitsplatz oder im Studium u.a. Burnout, Arbeitsplatzkonflikte, „Mobbing“, Prüfungsängste, Motivationsprobleme.


Faktoren, die gegen eine Behandlung sprechen:

  • Akute Selbstgefährdung: Nicht behandelt werden Patienten, die akut suizidal sind, d.h. bei denen eine akute Selbstgefährdung mit drängenden Selbsttötungsabsichten/-wünschen oder konkreten Selbsttötungsplänen besteht. Es kommt nicht selten vor, dass Patienten mit Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen unter Lebensüberdrussgedanken, Lebensmüdigkeit, Ruhewünschen oder sogar Gedanken an einen Suizid leiden, ohne diese tatsächlich in die Tat umsetzen zu wollen. Oft ist es für diese Patienten entlastend, wenn sie in der Therapie über solche Zustände offen mit einem Therapeuten sprechen können, der hierfür Verständnis zeigt. Sind sich Patienten jedoch nicht sicher, dass sie es für die Zeit der ambulanten Psychotherapie schaffen werden, sich nichts anzutun und am Leben zu bleiben, ist eine ambulante Therapie nicht indiziert. Sie sollten sich stattdessen direkt oder in Absprache mit dem Hausarzt oder Psychiater an eine psychiatrische Klinik wenden, in der sie die erforderliche engmaschige Betreuung finden und geschützt sind. 

  • Substanzabhängigkeit oder schwerer Substanzmißbrauch: Nicht behandelt werden Patienten mit Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder schwerem Substanzmissbrauch, auch nicht im Rahmen der Nachsorge im Anschluss an eine Entzugs- oder stationäre Entwöhnungstherapie. Suchtberatungsstellen sind hier eine erste Anlaufstelle, die auch bei der Vermittlung qualifizierter Therapeuten oder Einrichtungen weiterhelfen können.

  • Akute Psychosen: Bei akuten Psychosen (z.B. manische oder bipolare affektive Störungen, Schizophrenien) ist eine ambulante Psychotherapie nicht indiziert. Bei psychotischen Erkrankungen, die nicht mehr akut sind, ist eine psychotherapeutische Behandlung nur dann möglich, wenn gleichzeitig eine kontinuierliche Betreuung und ggf. medikamentöse Behandlung bei einem Psychiater stattfindet. Beim Erstgespräch sollten eine Überweisung und ein Befundbericht des Psychiaters möglichst bereits vorliegen.
  • Essstörungen (BMI < 16): Liegt eine Essstörung mit sehr geringem Körpergewicht vor, ist eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Klinik indiziert.





 
 
 
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