praxisVT
Praxis für Verhaltenstherapie

Ausfallhonorar


Psychotherapiepraxen sind Bestellpraxen, d.h. die Sitzungszeit ist für jeden Patienten persönlich reserviert. Leider kommt es immer häufiger zum Nichterscheinen von Patienten. Nichterscheinen und kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass für nicht abgesagte Termine ein Ausfallhonorar zu entrichten ist, welches privat in Rechnung gestellt wird.

 
 
 
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