praxisVT
Praxis für Psychotherapie

Ausfallhonorar


Psychotherapiepraxen sind Bestellpraxen, d.h. die Sitzungszeit ist für jeden Patienten persönlich reserviert. Leider kommt es immer häufiger zum Nichterscheinen von Patienten. Nichterscheinen und kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass für nicht abgesagte Termine ein Ausfallhonorar zu entrichten ist, welches privat in Rechnung gestellt wird. Die Absagefrist beträgt 48 h. Es wird bei nicht fristgerecht abgesagten Terminen unabhängig vom Grund ein Ausfallhonorar von 85€ erhoben. In Krankheits- und anderen Fällen kann oftmals ein Ausfallhonorar vermieden werden indem eine Videosprechstunde durchgeführt wird. Bitte nehmen Sie in jedem Fall möglichst rechtzeitig Kontakt zu uns auf - auch um anderen PatientInnen ggf. die Möglichkeit zu geben den freiwerdenden Termin wahrzunehmen. 

 
 
 
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